322d Abs. 2 OR. Endige das Arbeitsverhältnis vor ihrer Fälligkeit, so sei sie entsprechend der Dauer des Vertragsverhältnisses geschuldet). Dieser beträgt (Fr. 5'940.-- geteilt durch 12, mal 5 =) Fr. 2'475.-- brutto. In diesem Punkt ist die Klage demnach zu schützen. KGP 8.9.2000 81