Um die Einkommensverhältnisse bei voller Erwerbsfähigkeit abschätzen zu können, hatte das Kantonsgericht die Verdienstmöglichkeiten eines erfahrenen Berufsmannes abgeklärt und als Monatseinkommen bei vollem Pensum einen Betrag von Fr. 6'500.-- angenommen. Nach der Prognose des Kantonsgerichtes war mit einer Besserung des Gesundheitszustandes des Gesuchsgegners zu rechnen. Das Kantonsgericht hatte daher für ca. ein Jahr ein hypothetisches Einkommen von Fr. 4'500.-- und nach einem Jahr ein solches von Fr. 5'000.-- monatlich angenommen und danach die Höhe der Unterhaltsbeiträge festgesetzt. 72 B. Gerichtsentscheide 3354