Nach Auffassung des Gerichtes lag demzufolge eine (anfechtbare) Verfügung vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerde der Elektra. gutzuheissen ist. Damit ist der Entscheid des Regierungsrates vom 1. Juni 1999 aufzuheben und zur materiellen Beurteilung an diesen zurückzuweisen. VGer 26.1.2001 2200 Vormundschaftliche Massnahmen. Beiratschaft oder blosse Beistandschaft?