Immerhin könnte für den Fall der Realisierung des Ersatzparkplatzes eine Teilrückforderung vorbehalten werden, womit den Kosten für die vom Tiefbauamt in Aussicht gestellte Randsteinabsenkung Rechngung getragen werden könnte. c) In ihrer Beschwerdevernehmlassung hat die Schätzungskommission sodann geltend gemacht, die Entschädigung von Fr. ..... sei angemessen, weil laut Baureglement der Gemeinde pro fehlenden Parkplatz innerhalb der Bauzonen jeweils eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.-- zu leisten sei.