Die Parkplatzparzelle wurde anlässlich einer früheren Korrektion der Strasse unter Beteiligung der Einwohnergemeinde H. von der Stammparzelle abgetrennt und ausdrücklich als Parknische errichtet. Aus der damaligen Beteiligung der Kantons- und Gemeindebehörden und nachdem die Nutzung als Parkbucht während mehr als 30 Jahren geduldet wurde, darf ohne weiteres geschlossen werden, die Parknische sei formell und materiell rechtmässig erstellt worden, so dass das Parkplatzgrundstück heute uneingeschränkt dem Schutz der Bestandesgarantie unterliegt und somit voll zu entschädigen ist.