Gründe für eine Ausnahme vom Regelfall der gleichzeitigen Eröffnung sind weder dargetan noch ersichtlich. Die gleichzeitige Eröffnung des Bauentscheides (Baubewilligung oder Bauabschlag) und des Einspracheentscheides trägt dazu bei, dass das jeweilige Bauvorhaben durch die Baupolizeibehörde umfassend geprüft wird und dass keine Widersprüche zwischen dem Bauentscheid und dem Einspracheentscheid entstehen. Über das Baugesuch und allfällige Einsprachen sollten Baukommissionen und andere erste Bewilligungsinstanzen jeweils in der gleichen Verfügung entscheiden.