Immissionen: Mindestabstände für Tierhaltungsbetriebe. Aus den Erwägungen zu einem Stallbauvorhaben in der Landwirtschaftszone im Nahbereich zu einer Wohnzone. Dieses Vorhaben bedarf gleichzeitig kantonaler und kommunaler Bewilligungen. Gegen das Vorhaben sind auf Gemeinde- und Kantonsebene zu behandelnde Einsprachen und Rekurse eingegangen. 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der prozessualen Voraussetzungen ergibt, dass das Verwaltungsgericht nach Art. 9 lit. b des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwGerG, bGS 143.6) in Verbindung mit Art. 90 Abs. 1 lit.