Nur die in die Bauzone gehörenden Siedlungsbauten, nicht jedoch landwirtschaftliche Bauten indizieren eine weitgehende Überbauung. Zum weitgehend überbauten Gebiet zählen auch Baulücken von untergeordneter Bedeutung. Dabei handelt es sich um einzelne unüberbaute Parzellen, die unmittelbar an das überbaute Land angrenzen, in der Regel bereits erschlossen sind und eine geringe Fläche aufweisen. Der Augenschein und die im Recht liegenden Pläne ergeben, dass die noch gänzlich unüberbauten Parzellen Nrn. 1727 und 1724 in der zweiten und dritten Bautiefe zur Nordstrasse liegen, von weiteren unüberbauten Parzellen umgeben sind und lediglich an die überbaute erste Bautiefe anstossen; mangels