89 I 448 E. 1). Es gibt allerdings neuere, unveröffentlichte Entscheidungen, wo unter Hinweis auf die Praxis des EVG der erste Tag nach den Ferien nicht mitgezählt wird (BGE vom 14. November 2000 [1P.597/2000], E. 1a). Auch in der Literatur wird die Frage kontrovers diskutiert (Poudret/Sandoz-Monod, Kommentar zum OG, Bern 1990, N. 3.2 zu Art. 34 mit Hinweisen; Thomas Geiser, in: Prozessieren vor Bundesgericht [