Insbesondere das Zimmer im Obergeschoss weist einen hohen Ausbaustandard auf und lässt eine wohnähnliche Nutzung ohne weiteres zu. Die Rekurrierenden haben auch am Augenschein ausgeführt, dass der „Ausbau“ dazu diene, dem Gärtnerhobby auch am Wochenende nachgehen und nötigenfalls auch übernachten zu können. Eine solche neue Nutzung unterscheidet sich indes wesentlich von der bisherigen Nutzung. Auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und des gestalterischen Eingriffs ist die verlangte Identität mit dem bisherigen Zustand nicht mehr gewahrt. Die Änderungen sind zu einschneidend. Eine Bewilligung nach Art. 24c RPG ist folglich ausgeschlossen.