Entscheid der Baudirektion i.V. vom 1.12.2000 1367 Bauen ausserhalb Bauzone. Abgrenzung zwischen Abbruch/Wiederaufbau und teilweiser Änderung. Die Erstellung, Erweiterung oder Änderung zonenfremder Bauten ausserhalb des Baugebietes ist nur nach Massgabe von Art. 24 des 20