Allenfalls können neue Nutzungen zugelassen werden, sofern diese mit der bestehenden Nutzung „sehr nahe verwandt“ sind. Das Planungsamt hat in seiner Verfügung ausgeführt, dass die Bestimmung des (ehemaligen) Weidstalles durch die vorgesehenen und teilweise schon ausgeführten Arbeiten (Befensterung, Wärmedämmung, Zimmereinbau) in einen ferienhausähnlichen Zustand versetzt und damit umfassend verändert werde. Dem ist zuzustimmen. Tatsächlich hat sich am Augenschein gezeigt, dass die Bauarbeiten eine Nutzungsänderung vorbereiten sollen. Insbesondere das Zimmer im Obergeschoss weist einen hohen Ausbaustandard auf und lässt eine wohnähnliche Nutzung ohne weiteres zu.