Ob die Identität der Baute oder Anlage im Wesentlichen gewahrt ist, ist unter Würdigung der gesamten Umstände zu beurteilen (Abs. 3). Die Identität bezieht sich nicht nur auf die Baute oder Anlage selber, sondern auch auf deren unmittelbare Umgebung. Sie verlangt einerseits, dass der Umfang, die Erscheinung und die Bestimmung der Baute oder Anlage trotz der Änderungen gewahrt bleiben. Andererseits dürfen von der geänderten Baute oder Anlage keine neuen erheblichen Auswirkungen auf die Nutzungsordnung, die Erschliessung und die Umwelt ausgehen. Zu beachten sind namentlich Verän-