Vielmehr unterliegt die vorzunehmende Lockerung der Bewilligungspraxis den folgenden einschränkenden Kriterien: Zum einen sollen die neu gewährten Möglichkeiten nur gedeckten Sitzplätzen im Zusammenhang mit neu zu erstellenden Wohnbauten zuteil werden – gerade bei vorbestehenden Gebäuden würde die Grenze des Einordnungsgebots andernfalls überschritten. Sodann werden auch künftig Eckaussparungen nur im Bereich von traditionellen Anbauten realisiert werden können, um nicht Brüche der (im traditionell-appenzellischen Baustil eine wesentliche Bedeutung aufweisenden) Hauptfassaden herbeizuführen.