Nach den zur Verfügung stehenden Bauplänen soll die Eckaussparung im hier zu beurteilenden Fall in der südlichen Ecke des Gebäudes, im Bereich des (traditionellen) Anbauteils erfolgen. Unter Berücksichtigung dessen, dass mit dem Vorhaben kein Bruch der Hauptfassade verbunden ist – da der Anbauteil betroffen ist –, dass auch ältere, im traditionellen Stil erbaute Appenzellerhäuser anzutreffen sind, die über Eckaussparungen im Eingangsbereich verfügen, und dass die oben erwähnten, grundsätzlichen Argumente der Rekurrenten und der Gemeinde nicht von der Hand zu weisen sind, drängt sich im vorliegenden Fall eine Abkehr von der bisherigen Praxis und damit die Be-