RPG schreibt den Gemeinden vor, in einem Reglement "die Voraussetzungen für die Übernahme privater Erschliessungsanlagen durch die Gemeinde" zu regeln. Den Gemeinden kommt mithin bei der Grenzziehung zwischen den öffentlichen und den privaten Strassen im Gemeindegebiet ein gewisser Entscheidungsspielraum zu. Weder das eidgenössische, noch das kantonale Recht ordnen in diesem Bereich abschliessend, sondern gewähren eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit für die kommunale Ebene. Darin enthalten ist auch eine Kompetenzzuweisung an die Gemeinden;