Ausserdem hat die Gemeinde auflageweise die Erstellung eines Lärmund Sichtschutzwalles verlangt, während sich das Planungsamt in seinem Entscheid als Bewilligungsinstanz nach Art. 82 Abs. 2 EG RPG zu dieser baulichen Massnahme nicht ausliess. Mithin weisen die beiden erstinstanzlichen Verfügungen inhaltliche Widersprüche auf, welche unter dem Gesichtspunkt des Koordinationsgebotes nicht vertretbar sind.