Entsprechend unterschiedlich sei das Störpotenzial. Die anlässlich eines Probeschiessens vorgenommene subjektive Beurteilung zeige, dass in der Kurzone das Schiessen mit Kleinkalibermunition tolerabel sei, während das Schiessen mit Ordonnanzmunition zu starken und als störend empfundenen Belästigungen führe. Der durch das Schiessen mit Grosskalibermunition verursachte Lärm stehe somit im Widerspruch zum Betrieb und zur Funktion des Bades Unterrechstein. Dies führe zum Schluss, dass aus raumplanerischer Sicht ein Nebeneinander von Schiessanlage und Kurbetrieb nicht zweckmässig sei.