b RPG durchzuführen. Art. 25a RPG schreibt in formeller Hinsicht die Anwendung des Koordinationsmodells vor, sofern die Errichtung oder Änderung einer Baute oder Anlage Verfügungen mehrerer Behörden erfordert. In Bezug auf die materielle Koordination wird verlangt, dass Verfügungen verschiedener Behörden in der selben Sache inhaltlich aufeinander abgestimmt werden und keine Widersprüche aufweisen dürfen. Potenzielle inhaltliche Differenzen bzw. Widersprüche sind von erstinstanzlichen Entscheidbehörden somit primär im Dialog zu bereinigen. Die Vornahme der nach Art.