A. Verwaltungsentscheide 1363 zungszonen nach RPG Empfindlichkeitsstufen zuzuordnen sind. Am hier zu entscheidenden Fall illustriert bedeutet dies folgendes: Die Gemeinde hat der Kurzone die Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet (vgl. oben Erw. 6a). Damit wird der Zone ein dem Lärmschutzbedürfnis entsprechender Planungswert beigeordnet.