Damit ein zonenwidriges Bauvorhaben nach Art. 24 RPG ausnahmsweise bewilligt werden kann, muss es aufgrund seines Zwecks aus technischen, betriebswirtschaftlichen oder aus GrĂ¼nden der Bodenbeschaffenheit objektiv auf eine bestimmte Lage angewiesen sein. 10 A. Verwaltungsentscheide 1362