A. Verwaltungsentscheide 1362 stellt sich die Frage nach der Gewährung von Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV. Entscheid der Umweltschutz- und Energiedirektion vom 30.5.2000 1362 Schiessanlagen. Eine Pistolenschiessanlage ist negativ standortgebunden. Raumplanerische Interessenabwägung unter Berücksichtigung der lärmschutzrechtlichen Vorgaben des Bundes.