Dies geht auch aus dem Gutachten M. hervor (vgl. Gutachten M., Situationsplan 1:200 "300m-Schiessstand", dunkel schraffierter Geschossknall- Bereich). Der von den Rekurrenten geforderte Einbau von Seitenblenden, welche gleichartig d.h. zum Schutz vor dem seitlichen Mündungsknall , aber etwas weniger effektiv wirken wie Schallschutztunnels, hätte keine weitere Verbesserung der Lärmsituation für die Liegenschaft D zur Folge. Technisch zu erreichen wäre eine Lärmreduktion indessen wohl mit Hilfe einer seitlichen Lärmschutzwand, welche die Liegenschaft D gegenüber dem Geschossknall abschirmen könnte.