Wie der Gemeinderat in seinem Einspracheentscheid richtig erkannt hat, können damit die Beurteilungspegel ausser bei der Liegenschaft D unter den Immissionsgrenzwert gesenkt werden. Die Rekurrenten beantragen, es sei die Schützengesellschaft zu verpflichten, darüber hinaus genügend gross dimensionierte Seitenblenden und Lärmschutzwände zu erstellen, um auch bei der Liegenschaft D. eine wahrnehmbare Lärmreduktion erreichen zu können. Diese baulichen Massnahmen sollen ausserdem dazu dienen, ein Schiessen auf die im Schussfeld liegende Liegenschaft D ausschliessen zu können.