Laut dem angefochtenen Einspracheentscheid hat die Schützengesellschaft die Schiessanlage mit Schiesstunnels auszurüsten. Diese bauliche bzw. technische Massnahme hätte bei der Liegenschaft D eine Lärmreduktion um 6 dB(A) und bei der Liegenschaft Z eine solche von 18 dB(A) zur Folge. In bezug auf die Liegenschaft S wäre ein ähnliches Ergebnis zu erwarten wie bei der Liegenschaft Z (vgl. oben). Wie der Gemeinderat in seinem Einspracheentscheid richtig erkannt hat, können damit die Beurteilungspegel ausser bei der Liegenschaft D unter den Immissionsgrenzwert gesenkt werden.