Es muss folglich einen besonderen Grund für die Anwesenheit des Gemeindepräsidenten an dieser Verhandlung gegeben haben. Der Gemeindepräsident hat die Einspracheverhandlung eröffnet und darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur für die Gemeinde wichtig sei und Bauwillige grundsätzlich sehr willkommen seien. Der Gemeinderat 4 A. Verwaltungsentscheide 1360