Es ist davon auszugehen, dass der Gemeindepräsident grundsätzlich nicht an den Einspracheverhandlungen der Baukommission teilnimmt. Diese Schlussfolgerung drängt sich auch insofern auf, als nach dem genannten Behördenverzeichnis (S. 17, Ressortverteilung der Gemeinderäte) der Gemeindepräsident die Rekursinstruktion im Verfahren vor dem Gemeinderat in Bausachen wahrnimmt und er deshalb käumlich regelmässig an den Einspracheverhandlungen der Baukommission teilnimmt. Es muss folglich einen besonderen Grund für die Anwesenheit des Gemeindepräsidenten an dieser Verhandlung gegeben haben.