In diesem Rahmen muss die Behörde tätig werden. Unbestritten ist, dass der Gemeindepräsident an der Einspracheverhandlung, zu welcher die Baukommission eingeladen hatte, teilgenommen hat. Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Einspracheprotokoll. Der Gemeindepräsident ist indes nicht Mitglied der Baukommission (vgl. Behördenverzeichnis der Gemeinde für das Amtsjahr 1999/2000, S. 5). Es ist davon auszugehen, dass der Gemeindepräsident grundsätzlich nicht an den Einspracheverhandlungen der Baukommission teilnimmt.