Einen offiziellen Auftrag, z.B. als Rekursinstruktor, habe er dazu nicht erhalten. Vor diesem Augenschein habe die Baukommission auch noch nichts entschieden. Es sei bei der Aussprache einzig darum gegangen, die eingegangenen Einsprachen gegen das aufgelegte Baugesuch zu besprechen und allenfalls einen Konsens zu finden. Dazu seien die Einsprecher, die Bauherrschaft und einzelne 3 A. Verwaltungsentscheide 1360