Im Anschluss daran seien die Einspracheentscheide ergangen. Am Rekursentscheid des Gemeinderates habe er trotzdem mitgewirkt, obwohl er in den Ausstand hätte treten müssen. Indem der Gemeindepräsident nicht in den Ausstand getreten sei, habe er die Ausstandsvorschriften verletzt. Der Rekursentscheid sei schon deshalb aufzuheben. Der Gemeinderat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Gemeindepräsident am Augenschein teilgenommen und die dort Anwesenden anfangs begrüsst und sich später bei der Aussprache beteiligt habe. Einen offiziellen Auftrag, z.B. als Rekursinstruktor, habe er dazu nicht erhalten.