B. Gerichtsentscheide 3349 Demgemäss ist die gesetzte Notfrist ungenützt verstrichen; auf die Beschwerde kann nicht eingetreten werden. ABSchKG 22.6.1999 2.5. Strafprozess 3349 Anklagevertretung. Die Vertretung der Anklage an Schranken durch den Verhörrichter, der ausserdem als ausserordentlicher Untersu­ chungsbeamter in einem anderen Kanton die Strafuntersuchung ge­ gen einen Mittäter geführt hat, ist nicht unzulässig (Art. 264 StPO).