Urteile des Eidg. Versicherungsgerichtes in Sachen B. vom 26.4.1999, H. 34/99; sowie des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern in Sa­ chen X. vom 2.12.1998, 20472U). 141 B. Gerichtsentscheide 3349 Demgemäss ist die gesetzte Notfrist ungenützt verstrichen; auf die Beschwerde kann nicht eingetreten werden. ABSchKG 22.6.1999 2.5. Strafprozess 3349