Diese Bewilligung entbindet das Konkursamt nicht, die Kollokation durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass gesetzliche Pfandrechte geltend gemacht werden können, was wiederum bei der Abwicklung der Verteilung des Verwertungs-/Kaufserlöses zu beachten ist. ABSchKG 6.7.1999 3348 Zustellung. Die Praxis, wonach bei der fiktiven Zustellung angenom­ men wird, die Zustellung sei am letzten Tag der postalischen Abholfrist erfolgt, gilt auch nach der Privatisierung der PTT weiterhin.