Schuldners auch im Hinblick auf Art. 332 SchKG nicht, den Entscheid über die Konkurseröffnung nach Art. 173a SchKG auszusetzen. OGP 5.1.2000 3347 Spezialliquidation nach eingestelltem Konkursverfahren. Bewilli­ gung eines vorzeitigen Verkaufs (Art. 230a SchKG, 128 VZG).