Der Schuldner gedenkt also, seinen Gläubi­ gern einen sogenannten Prozentvergleich vorzuschlagen. Es schwebt ihm eine Nachlassdividende von 15 - 20% vor. Im Nachlassvertrag mit Prozentvergleich ist die Dividende auch auf den bestrittenen Forde­ rungen sicherzustellen und nach der Bestätigung des Nachlassvertra­ ges gemäss Art. 315 Abs. 2 SchKG zu hinterlegen. Dem (nicht sehr aussagekräftigen) Status des Schuldners per 31. Oktober 1999 kann entnommen werden, dass die anerkannten und bestrittenen Forderun­ gen zusammen rund Fr. 2'930'000.-- betragen. 15% Nachlassdivi­ dende ergäben Fr. 440'000.-.