B. Gerichtsentscheide 3344 steuerrechtlichen Auswirkungen der Konvention abgeklärt wurden. Dass der Appellant oder sein Anwalt entsprechende Berechnungen bei einem Steuerspezialisten anstellen oder Abklärungen bei der Steuerverwaltung vornehmen Hessen, ist weder im Revisionsgesuch noch in den Rechtsmitteleingaben substantiiert vorgebracht worden. Damit fehlt es auch am Nachweis der sorgfältigen Prozessführung als weiterer Voraussetzung für eine Gutheissung des Revisionsgesuchs. OGer, 2. Abt., 27.4.1999 2.4. Schuldbetreibung und Konkurs 3344