Die vom Gesuchsteller zu dieser Frage zitierte Doktrin und Praxis zum Mietrecht können gerade nicht herangezogen werden. Wenn es in Art. 1 Abs. 4 LPG heisst, dass das Obligationen­ recht gelte, soweit das LPG nicht anwendbar sei und keine besonde­ ren Vorschriften enthalte, so umfasst der Verweis auf das OR nicht dessen Gesamtheit, sondern lediglich die Bestimmungen über die Pacht gemäss Art. 275 - 304 OR. Das geht aus der Fussnote zu Art. 1 Abs. 4 LPG hervor (Studer/Hofer, Das landwirtschaftliche Pachtrecht, Brugg 1987, S. 42). Das LPG verweist daher insbesondere nicht auf das Mietrecht.