Diese Begründung lautete wie folgt: „Deine unsorgfältige, der Topographie des Pachtgeländes nicht angepasste Bewirtschaftungs­ weise brachte mich zu dem Entschluss, meinen Boden in Zukunft wie­ der selbst zu bewirtschaften." Es trifft zwar zu, dass im Schreiben vom 12. Februar 1999 nicht die Rede von Pensionspferden oder von einem sogenannten „Pferde-Eldorado" war. Trotzdem hatte die Gesuchsgeg­ nerin dem Gesuchsteller unmissverständlich mitgeteilt, dass sie ihr Land nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder selbst bewirtschaften werde. An dieser Begründung hatte sie nie etwas geändert, weshalb