118 6. Gerichtsentscheide 3338 a) Nach Art. 27 Abs. 2 lit. c LPG ist die Fortsetzung der Pacht für den Verpächter unzumutbar, wenn er selbst, sein Ehegatte, ein naher Verwandter oder Verschwägerter den Pachtgegenstand selbst bewirt­ schaften will. Die Gesuchsgegnerin macht Selbstbewirtschaftung gel­ tend. Sie beabsichtigt zusammen mit einer Kollegin Pensionspferde zu beherbergen und ein kleines „Pferde-Eldorado“ mit Schwergewicht bei Kursen für Kinder aufzubauen.