Indem sich die Klägerin aber selbst wieder im Reinraum zur Arbeit einfand, sich mithin wieder in den Arbeitsprozess eingliederte und wieder voll arbeitete und sich dabei nach eigenen Angaben wohl fühlte, gab sie deutlich zu erkennen, dass sie zu 100 % arbeitsfähig war. Dieses eigene Verhalten wiegt stärker als das Arztzeugnis von Dr. X. KGP 6.1.2000 108