Gerade dieser Satz zeigt auf, dass auch Dr. X. die Arbeit der Klägerin im Reinraum in Schicht als möglich - wenn auch nicht optimal für den weiteren Krankheitsverlauf - erachtete. Zusammenfassend kann aus den Arztzeugnissen von Dr. X. kein klarer Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit der Klägerin am 23. März 1999 entnommen werden. Anlässlich der Hauptverhandlung führte die Klägerin aus, die Arbeit am 22. März 1999 habe sie "nicht als so schlimm für meine Krankheit" empfunden. Sie habe Schicht gearbeitet. Auf die Frage, ob sie denn Schicht arbeiten könne, führte die Klägerin wörtlich aus: "Ja, ich will dies.” Sie könnte jetzt auch zu 100 % arbeiten.