Frau M. war stets freundlich und höf­ lich im Umgang mit den Patienten.“ Der beklagte Arbeitgeber verlangt widerklageweise Genugtuung wegen ehrverletzender Äusserungen. Aus den Erwägungen: 1. Vor Einleitung des Gerichtsverfahrens hat der Beklagte der Klä­ gerin lediglich eine Arbeitsbestätigung ausgestellt. Erst während des Verfahrens hat er ein Vollzeugnis eingereicht. Die Klägerin ist mit dem Inhalt dieses Zeugnisses nicht einverstanden und hat dem Gericht einen ausformulierten Vorschlag unterbreitet (in der Form eines eigen­ ständigen und ausdrücklichen Rechtsbegehrens).