Sachverhalt: M. trat am 1. Oktober 1997 in eine Anstellung als zahnmedizinische Assistentin. Das Anstellungsverhältnis wurde seitens des Arbeitgebers am 11. November 1998 fristlos aufgelöst. M. verlangt unter anderem ein ausführliches Arbeitszeugnis, im wesentlichen folgenden Inhaltes: „Frau M.(...) war vom 1. Oktober 1997 bis 11. November 1998 in mei­ ner Praxis als zahnmedizinische Assistentin beschäftigt. Frau M. hat sämtliche ihr übertragenen Aufgaben mit grosser Umsicht, zuverläs­ sig, sorgfältig und speditiv zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.