231 Ziffer 2 ZPO vorsorgliche Massnahmen vor. 2. a) Nach dieser Bestimmung können vorsorgliche Massnahmen erlassen werden, um einer Partei während eines Prozesses die Rechtsverfolgung zu sichern. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Beizug eines Anwaltes in sachlich begründeten Fällen eine Massnahme darstellt, die unter den Titel "Ermöglichung der Rechtsverfolgung" fällt. Im vorliegenden Fall wurden schon mehrere Prozesse geführt. Der Gesuchsgegner hat sich dabei als renitente und unzugängliche Pro­ zesspartei erwiesen. Da sich zudem nicht leichte Sach- und Rechts­ 98 B. Gerichtsentscheide 3333