Höhn/Waldburger (a.a.O., N 52 zu § 38) lehnen diese Recht­ sprechung ab mit der Begründung, wirtschaftliche Verflechtungen zwi­ schen Personenunternehmung und Kapitalgesellschaft alleine ver­ möchten die Anteile an der Kapitalgesellschaft nicht zu Geschäftsver­ mögen zu machen. Auch die zeitliche Reihenfolge der Unternehmens­ gründungen könne nicht massgebend sein. Nur dann, wenn die An­ teile an der Kapitalgesellschaft dem Betrieb der Personenunterneh­ mung dienten, stellten diese Geschäftsvermögen dar. Diese Auffas­ sung hat den Wortlaut von Art. 8 Abs. 6 der kantonalen StV (aber auch von Art.