Die Betreuung der auf weniger als 2 ha Wies­ land gehaltenen Schafe bedingt auch vorliegend keinen Wohnraum an Ort und Steile. Diese Art der landwirtschaftlichen Nutzung kann daher für den Eigenmietwert auch nicht anteilsmässig in Betracht fallen. Das 74 B. Gerichtsentscheide 2186