Analog dieser Rechtsprechung ver­ langt auch Ziffer 2 Abs. 2 der landw. Mietwert-Richtlinie für Wohnun­ gen und Wohnungsanteile, welchen aufgrund der aktuellen Nutzung nicht bzw. nicht mehr die Bedeutung einer Betriebsleiterwohnung zu­ kommt, eine Verdoppelung des für Betriebsleiterwohnungen vorgese­ henen Eigenmietwertes (Ziff. 1). Soweit im Schätzungsprotokoll an­ stelle des Mietwertes gemäss Pachtzinsverordnung bereits auf die Schätzung einer (am freien Markt) erzielbaren Miete abgestellt wird, ist diese auch für die Festsetzung des Eigenmietwertes massgebend (Ziff. 2 Abs. 3).