sion sei 1990 von einem zu grossen Bauvolumen ausgegangen; ferner habe wegen der aufwendigen Bauweise ohne Zufahrt kein teurer Aus­ baustandard realisiert werden können. Sodann sei auch der lange Treppenzugang zuwenig berücksichtigt worden. Auch könne heute mit 20 % tieferen Anlagekosten gebaut werden als damals. Schliesslich bedinge namentlich die Gasheizung vergleichsweise hohe Nebenkos­ ten. Diese Rügen richten sich alle gegen die rechtskräftige Verkehrs­ wertschätzung von 1990, welche jedoch nur im Rahmen einer Zwi­ schenrevision nach Art. 40 der vorgenannten Schätzungsverordnung geändert werden kann.