Mietwerte. Für den Fall, dass Vergleichsobjekte fehlen, soll nach den Richtlinien der Landessteuerkommission vom 11.12.1992 der Brutto­ mietwert bei allen Objekten ab Fr. 250'000.-- auf 434 % des Steuer­ wertes festgesetzt werden, wobei von diesem Mittelwert bis zu 34 Prozent nach oben und nach unten abgewichen werden kann. Da­ mit soll den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles angemessen Rechnung getragen werden können (Alter der Schätzung, örtliche Verhältnisse, Alter, Ausstattung und Zustand der Liegenschaft).