Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus überbauten Grundstückes in Herisau benutzen dieses als Familienwohnung. Mit Verfügung vom 14. August 1998 wurde dessen Eigenmietwert per 1995/96 und 1997/98 abweichend von der Selbstdeklaration auf je Fr. 27'135.-- statt auf Fr. 23'535.-- festgesetzt. Aus den Erwägungen: 1.